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Vermittlungsbedingungen von MaisonAzur – MaisonAzur

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Vermittlungsbedingungen von MaisonAzur

9. Mai 2023 durch OMS

Vermittlungs- und Vertragsbedingungen der Ferienhausagentur MaisonAzur

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Kunde“ genannt, mit der MaisonAzur Simone Andres GmbH & Co. KG,nachfolgend „MaisonAzur“, bezüglich einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses oder einer sonstigen Ferienunterkunft (nachfolgend zur Vereinfachung einheitlich „Ferienobjekt“ genannt) abschließen. Die nachfolgenden Vermittlungs- und Vertragsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem jeweiligen Vermieter, der sich aus den jeweiligen Buchungsangeboten und der Buchungsbestätigung ergibt, und mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von MaisonAzur zustande kommt. Der jeweils von MaisonAzur vermittelte Vermieter wird nachfolgend als „Vermieter“ bezeichnet. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.

1.     Stellung und Leistungen von MaisonAzur, Anzuwendende Rechtsvorschriften

  • MaisonAzur bietet die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit dem Vermieter des Ferienobjekts an. MaisonAzur hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter.

1.2. MaisonAzur ist weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Mietvertrages über das Ferienobjekt. MaisonAzur haftet daher nicht für die Angaben des Vermieters zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige Haftung von MaisonAzur aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

  • Die Rechte und Pflichten von MaisonAzur als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
  • MaisonAzur ist berechtigt, Erklärungen des Kunden für den Vermieter entgegenzunehmen. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen im Namen des Vermieters besteht hingegen nicht, soweit nicht ausdrücklich anderweitig kommuniziert.
  • Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch MaisonAzur als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von MaisonAzur zustande kommenden Vertrages.

2.     Buchungsablauf/Vertragsabschluss; Hinweis zum Nichtbestehen eines Widerrufsrechts

2.1. Der Kunde kann sein Buchungsinteresse an MaisonAzur durch Ausfüllen und Absenden des entsprechenden Formulars auf der Internetseite von MaisonAzur, oder schriftlich, per E-Mail oder per Telefax übermitteln. Diese Übermittlung stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Kunden dar und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seinem Buchungswunsch.

2.2. Auf Grundlage der Anfrage des Kunden oder in Betracht kommender Alternativen unterbreitet MaisonAzur dem Kunden durch Übermittlung eines Mietvertragsexemplars namens und in Vollmacht des darin genannten Eigentümers/Vermieters ein verbindliches Vertragsangebot auf Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter.

2.3. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich für den Vermieter und den Kunden zu Stande, sobald und soweit MaisonAzurals Vertreter des Eigentümers/Vermieters innerhalb der im Begleitschreiben zum Mietvetragsexemplar genannten Frist das vom Kunden rechtsverbindlich unterzeichnete Mietvertragsexemplar ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen zugeht. Die Übermittlung kann per Telefax oder per E-Mail Anhang erfolgen. MaisonAzur wird den Kunden über den Eingang des Mietvertragsexemplars unterrichten.

2.4. MaisonAzur weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht bestehtsondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5. dieser Bedingungen).

3.     Zahlungsabwicklung

  • MaisonAzur ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.
  • Mit Vertragsschluss (Zugang des vom Kunden unterzeichneten Mietvertrages bei MaisonAzur) ist eine Anzahlungfällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Anzahlung 30 % des Gesamtpreises einschließlich des Preises aller gebuchten Zusatzleistungen und ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung an MaisonAzur zu bezahlen, wobei MaisonAzur der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
  • Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor dem Tag des Belegungsbeginns an MaisonAzur als Inkassobevollmächtigte des Vermieters zu überweisen, wobei MaisonAzur der Betrag bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben sein muss. Bei Buchungen kürzer als 5 Wochen vor Belegungsbeginn ist der Gesamtbetrag sofort nach Vertragsabschluss mit Erhalt der Buchungsbestätigung und ohne vorherige Anzahlung zahlungsfällig.
  • Zahlungen per Scheck und in Fremdwährungen (außer soweit dies ausdrücklich vereinbart ist) sind ausgeschlossen. Zahlungen per Kreditkarte sind nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich oder wenn dies in der Buchungsgrundlage (Ausschreibung) allgemein angegeben ist.
  • Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei MaisonAzur nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist MaisonAzur berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und Fristablauf namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kundennamens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5.2. zu berechnen.
  • Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.

4.     Kaution

4.1. Der Kunde hat an MaisonAzur als die Inkassobevollmächtigte des Vermieters die in der Objektbeschreibung, bzw. im Mietvertrag angegebene Kaution zu bezahlen. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter zu Stande. MaisonAzur wird auch bezüglich der Vereinbarung der Kaution, wie beim Abschluss des Mietvertrages selbst, ausschließlich als Vermittler und rechtsgeschäftlicher Vertreter des Vermieters tätig. MaisonAzurselbst treffen demnach keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution.

4.2. Soweit Kautionen zu leisten sind, wird ein Kautionsverhältnis ausschließlich mit dem Vermieter des Ferienobjekts begründet.

4.3. Die Kaution deckt Ansprüche des Vermieters aus der Beschädigung des Ferienobjekts oder seiner Einrichtungen durch den Kunden, den notwendigen und nachgewiesenen Mehraufwand bezüglich der dem Kunden obliegenden Grundreinigung oder andere gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des Vermieters gegen den Kunden auf Schadensersatz.

4.4. Die Kaution ist grundsätzlich per Überweisung auf das Treuhänderkonto von MaisonAzur oder kann – wenn in der Objektbeschreibung angegeben – per Kreditkartenabzug bei Anreise hinterlegt werden.

4.5. Ein Einbehalt durch den Vermieter ist zulässig, soweit objektive Anhaltspunkte für eine Schadensersatzpflicht des Kunden bestehen; eine Verrechnung ist zulässig, soweit ein Schadensersatzanspruch vom Kunden anerkannt wird oder dem Vermieter ein entsprechender Anspruch rechtskräftig zuerkannt wurde.

4.6. Besteht kein Grund für einen Einbehalt oder eine Verrechnung, erfolgt die Rückzahlung durch MaisonAzur als Beauftragter und Vertreter des Vermieters auf das vom Kunden angegebene Konto innerhalb von sieben Tagen nach dem Belegungsende.

4.7. Die Kaution ist 1 Woche vor Ankunft auf das Treuhänderkonto MaisonAzur zu überweisen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ist der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage und die Zahlung der Kaution erfolgt trotz Mahnung mit Fristsetzung nach Ablauf der gesetzten Frist dennoch nicht und der Kunde hat den Zahlungsverzug auch zu vertreten, so ist MaisonAzur berechtigt, namens und in Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümer/Housemanager selbst den Zutritt zum Ferienobjekt zu verweigern und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

5.      Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

5.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Ferienobjekte gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von MaisonAzur vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an MaisonAzur als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

  • Die Vermieter können – soweit nicht abweichend vertraglich vereinbart – durch MaisonAzur als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienobjektes berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:

a) Bei einem Rücktritt bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn                                         30% des Gesamtpreises

b) Bei einem Rücktritt vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn                     50% des Gesamtpreises

c) Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag des Belegungsbeginns und bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung                                                                                                                         90% des Gesamtpreises.

  • Dem Vermieter bzw. MaisonAzur als dessen Vertreter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
  • Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber MaisonAzurnachzuweisen, dass tatsächlich ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
  • In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch MaisonAzur als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarten wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung des Ferienobjekts erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
  • Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Diese kann über die ERV auf der Webseite von MaisonAzur unter: https://villas-cote-d-azur.de/reiseversicherung/ abgeschlossen werden.
  • Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden tatsächlich vorgenommen, so kann MaisonAzurnamens des Eigentümers bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von 30,00 EUR pro Umbuchung verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
  • Für die Kündigung wegen höherer Gewalt durch den Kunden oder den Vermieter gilt:

a) Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so können der Kunde wie auch der Vermieter, dieser vertreten durch MaisonAzur, den Vertrag kündigen.

b) Dieses anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Ferienobjekts oder die unmittelbare Umgebung des Ferienobjekts (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignisse) im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken.

c) Dementsprechend rechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, sowie sonstige Umstände, die nicht in unmittelbarem örtlichen oder sachlichen Bezug zum Ferienobjekt stehen oder Umstände, die in der Risikosphäre des Kunden liegen, keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter.

  • Der Vermieter bzw. MaisonAzur als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Ferienobjekts und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 10 dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Ferienobjekts erlangt.

6.     Nicht in Anspruch genommene Leistungen

  • Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von MaisonAzur zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
  • Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt sowie ersparte Aufwendungen.
  • Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass er Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung des Objekts erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als vom Vermieter berücksichtigt.
  • Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Ferienobjekt nicht enthalten, wird aber empfohlen.

7.     Obliegenheiten des Kunden gegenüber MaisonAzur und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden und den Vermieter

  • Mängel der Vermittlungsleistung von MaisonAzur sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Ferienunterkünfte, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
  • Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kundenunverzüglich gegenüber der von MaisonAzur genannten Stelle, ohne besonderen Hinweis gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
  • Unterbleibt die Mängelanzeige des Kunden gem. Ziffer 7.1. oder Ziffer 7.2. schuldhaft, können Ansprüche des Kunden in den Fällen der Ziffer 7.1. gegenüber MaisonAzur und in den Fällen der Ziffer 7.2. gegenüber dem Vermieter ganz oder teilweise entfallen.
  • Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.
  • Wird der Aufenthalt im Ferienobjekt durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragter, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kundengerechtfertigt wird.

8.     Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter

  • Das Ferienobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieterberechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
  • Die Aufnahme von Gästen des Kunden (Besuch) ist auf den Zeitraum von 24 Stunden und maximal eine Übernachtung beschränkt. Eine längerfristige Aufnahme von Gästen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden. Die maximale Belegung entnehmen Sie Ihrem Vertrag, diese darf nicht überschritten werden.
  • Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die das Ferienobjekt tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.
  • Dem Kunden und seinen Mitreisenden ist es gleichfalls nicht gestattet, anderen Personen, insbesondere Mitreisenden oder Dritten in PKW, Campmobilen oder Wohnwagen, die Benutzung des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen in Form der Nutzung von Wasser, Strom, Sanitäreinrichtungen, Pools und sonstiger Einrichtungen zu gestatten, zu ermöglichen oder diese zu dulden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Mehrkosten für Strom- oder Wasserversorgung und Reinigung.
  • Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. ist ohne Genehmigung durch den Eigentümer auf dem Grundstück nicht erlaubt.
  • Dem Kunden und seinen Mitreisenden ist es gleichfalls nicht gestattet, offenes Feuer auf den Grundstücken zu entfachen. Grills und ähnliche Vorrichtungen sind nur mit absoluter Vorsicht zu benutzen. Ebenso ist das Wegwerfen von Zigaretten auf dem Grundstück nicht gestattet; diese sind ordnungsgemäß zur Vermeidung von Brandstätten zu entsorgen.
  • Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es im Sommer behördlich angeordnete Wasserrestriktionen gibt. Daher hat der Kunde keinen Anspruch auf gefüllte Pools. Die gesetzlichen Vorgaben des französischen Gouvernement müssen eingehalten werden, da ansonsten bei Überschreiten der verfügbaren Wassermenge höhere Kosten durch höhere Steuern entstehen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
  • Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit dem Ferienobjekt stehen und in der Beschreibung des Ferienobjekts oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden.
  • Bei Abreise hat der Kunde das Ferienobjekt grundgereinigt (besenrein) zu hinterlassen, auch wenn eine Endreinigung vereinbart ist. Zur Grundreinigung gehören die Beseitigung aller Abfälle und Küchenreste, das Abwaschen und zurückstellen des Geschirrs, die Reinigung vom Herd, gründliches Reinigen des BBQ sowie das Ausfegen des gesamten Hauses/Wohnung. MaisonAzur der Vermieter behält sich vor, bei bzw. vor Abreise eine Kontrolle und Abnahme des Ferienobjekts vorzunehmen. Bei nicht ordnungsgemäß durchgeführter Grundreinigung kann MaisonAzur namens des Eigentümers/Vermieters als dessen Inkassobevollmächtigte dem Kunden einen notwendigen und nachgewiesenen Mehraufwand in Rechnung stellen und diesen nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. 4 mit der Kaution verrechnen.
  • Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn

a) dies in der Beschreibung des Ferienobjekts vorgesehen ist

b) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden

c) im Mietvertrag eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist

d) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen.

9.     Haftung des Vermittlers

9.1. Soweit MaisonAzur eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet MaisonAzur nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbring die Übermittlung der Vertragsannahme mit Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers ein. Eine Haftung für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern wird im Übrigen nicht übernommen.

9.2. MaisonAzur haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von MaisonAzur, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.

9.3. Eine etwaige eigene Haftung von MaisonAzur aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651w Abs. 4 und § 651x BGB bleibt hiervon unberührt.

10.  Haftung des Vermieters

10.1. Der Vermieter haftet unbeschränkt,

– soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet

– soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters beschränkt auf Schäden, die durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

10.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Vermieters für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

10.3. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Dienstleistungen, wie Koch, Kindermädchen, Masseur, Yogastunden etc, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).

11.  Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

11.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Vermieter stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

11.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von MaisonAzur und den Vermietern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten.

11.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.

12.  Rechtswahl und Gerichtsstand, Verbraucherstreitbeilegung

12.1. MaisonAzur weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass MaisonAzur nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieses Werkes für MaisonAzur verpflichtend würde, informiert MaisonAzur die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. MaisonAzur weist für alle Verträge die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

12.2. Hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit von MaisonAzur findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und MaisonAzur ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  • Der Kunde kann MaisonAzur, soweit MaisonAzur als Vermittler in Anspruch genommen wird, nur an dessen Sitz verklagen.
  • Für Klagen von MaisonAzur gegen den Kunden, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, istder Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitzoder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als Gerichtsstand der Sitz von MaisonAzur
  • Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
  1. a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und MaisonAzuranzuwenden sind etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt

oder

  1. b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstige sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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© Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; TourLaw – Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2024

 Vermittler der Ferienobjekte ist:

  • MaisonAzur Simone Andres GmbH & Co. KG
  • Vertretungsberechtigt: Simone Andres GmbH, diese wiederum vertreten durch Ihre Geschäftsführerin Simone Andres,
  • Sitz: Brückenstr. 24, 51643 Gummersbach
  • Registergericht AG Köln, HRB 31552
  • : +49 (0)1 71 71 606 94 (Deutschland)
  • : +33 (0)6 06 59 06 23 (Frankreich)
  • FAX +49 (0)69 90 01 96 22
  • E-Mail: sandresmaisonazur@gmail.com
  • Web: maisonazur.eu oder www.villas-cote-d-azur.com

 

 

 

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